Bebauungsplan

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Eine Art der Bauleitplanung ist der Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung). Ein Bebauungsplan beinhaltet grundsätzlich nur Teile des Stadtgebiets. Ohne einen Bebauungsplan gibt es in "Nürnbergs neuer Süden" kein Baurecht. Um das Wettbewerbsergebnis umzusetzen und die Bebauung zu realisieren sind also ein oder mehrere Bebauungspläne notwendig. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist - Zweistufigkeit der Bauleitplanung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch) - ist auch die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

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