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Straßenbahn und U-Bahn

Kostenübtragung Infrastruktur

Vertraglich regeln, dass Investor Kosten für Bereitstellung von Infrastruktur übernimmt. Nicht, dass die öffentliche Hand immer die Kosten und Arbeit hat und der Investor den Gewinn einstreicht und sich in der Presse sonnt...

Kommentare

Redaktionskommentar

Hallo Gast.
Bevor gebaut werden darf, muss der Eigentümer eine sog. Grundzustimmungserklärung abgeben. In dieser verpflichtet er sich, die aus der Planung ursächlich resultierenden Kosten für Erschließung (Straßen, Fuß- und Radwege, Leitungen, Grünflächen etc.) sowie für die soziale Infrastruktur (Kinderkrippen, -gärten, Schulen etc.) zu übernehmen. Die aurelis hat eine entsprechende Grundzustimmungserklärung abgegeben. Stadt und aurelis handeln also ganz in Ihrem Sinne.
Beste Grüße
Peter Hafner (Redaktion)

Ist in dieser Grundzustimmungserklärung auch die zur Erschließung vorgesehene Gleistrasse der Tram enthalten?