Was ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?

Für die städtebauliche Entwicklung des Gebiets sind die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Bei den Planverfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig unter anderem über die Ziele, Zwecke, die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie über sich wesentlich unterscheidende Lösungen öffentlich unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Verfahren zur Änderung des FNP wurde durch Beschluss des Stadtrates am 28.10.2015 eingeleitet; die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt. Die Pläne sind im Stadtplanungsamt ausgehängt und können zudem digital auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes eingesehen werden. In der Zeit des Publikumverkehrs besteht im Stadtplanungsamt zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

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